Amtliche Fahrzeuguntersuchungen
Dieses wichtige Geschäftsfeld der GTÜ und ihrer Vertragspartner wurde mit höchster Priorität bearbeitet. Damit hat die GTÜ, neben TÜV, DEKRA, KÜS und anderer Überwachungsorganisationen, eine gesicherte Marktposition und derzeit einen Marktanteil von mehr als 14 Prozent erobert.
Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ.
Sie setzen u. a. die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, Pkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger sowie die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrzeug (z. B. Tieferlegung).
Die Prüfingenieure untersuchen außerdem Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxen und Omnibusse nach Bestimmungen der BOKraft.
Eine weitere wichtige Prüfleistung der GTÜ-Prüfingenieure ist die Überwachung von Fahrzeugen zum Transport gefährlicher Güter gemäß ADR/GGVSE (ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße/GGVSE: Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn).